Hätten Sie gewusst, …

Lebensmittelwarnung
Stand: 08.06.2021

… dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bzw. die zuständigen Behörden der Bundesländer – z. B. Niedersachsen – aktuelle Warnmeldungen und Informationen zu beanstandeten Lebensmitteln oder Bedarfsgegenständen (dazu zählen u. a. Schüsseln, Teller und Besteck) genauso in dem Internetportal www.lebensmittelwarnung.de veröffentlichen wie Rücknahme- oder Rückrufaktionen durch Unternehmen?

Gemäß § 40 Absatz 1 und Absatz 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) wird die Öffentlichkeit dann informiert, wenn beispielsweise ein hinreichender Verdacht besteht, dass ein Lebensmittel ein Risiko für die Gesundheit von Menschen mit sich bringen kann.

Dafür können Fremdkörper wie Knochensplitter, Metall von Konserven, Glasbruch, Schmuck(teile), Staub- oder Schmutzteilchen in Produkten ursächlich sein – aber auch Reinigungs- und Desinfektionsmittelrückstände, Schimmelpilze, Krankheitserreger oder Toxine sowie eine fehlerhafte bzw. mangelnde Kennzeichnung (z. B. von deklarierungspflichtigen Allergenen: glutenhaltiges Getreide, Sesam, Schalenfrüchte etc.).

Gründe für eine entsprechende Veröffentlichung auf der Webseite sind ferner gegeben, wenn Erzeugnisse in den Verkehr gelangt sind, die Ekel hervorrufen oder die die Verbraucherschaft nicht – trotz gesetzlicher Vorschriften – vor Täuschung schützen. Die Mitteilungen lassen sich sowohl in Gänze als auch gesondert nach Bundesländern aufrufen.

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