Update: Hygiene

Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege regelt während der Pandemie die Niedersächsische Corona-Verordnung. Die jeweils aktuellste Fassung ist auf den Internetseiten der Landesregierung zu finden.
Wie der Alltag in Zeiten von Corona gestaltet werden soll, hat das zuständige Kultusministerium (MK) durch den „Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Corona Kindertagesbetreuung“ festgelegt. Hierin sind in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens Vorgaben für den Betreuungsalltag formuliert. Nähere Informationen sind der Website des Ministeriums zu entnehmen.
Insbesondere dem Aspekt Hygiene ist zum Schutz der Gemeinschaft ein hoher Stellenwert beizumessen. Das umfasst sowohl Fragen und Empfehlungen zur persönlichen Hygiene von Kindern und Personal, als auch zu Rahmenbedingungen bei der Verpflegungsgestaltung.
„Niedersächsischer Rahmen-Hygieneplan Corona Kindertagesbetreuung“ | Seite 3
"Alle Kindertageseinrichtungen verfügen nach § 36 i. V. m. § 33 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über einen Hygieneplan, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem IfSG geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Kinder, Mitarbeitenden und Eltern beizutragen.“
Hinweis:
Kindertagespflegestellen werden nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 IfSG von der Verpflichtung
zur Erstellung eines Hygieneplans ausgenommen. Die Grundsätze des Rahmen-Hygieneplans sind dennoch als Empfehlung für die Kindertagespflege zu verstehen. Wir haben die für den Verpflegungsbereich relevanten Maßnahmen zusammengestellt und mit Informationen anderer Fachgesellschaften unterfüttert:
Händehygiene ist das A & O
Vor dem Essen gründlich die Hände waschen; das bedeutet mit Wasser und Seife für 20-30 Sekunden und mit einem Einmalhandtuch abtrocknen. (Eine Handdesinfektion bei Kindern möglichst nur im Ausnahmefall und im Beisein von Bezugspersonen durchführen).
Eine entwicklungsangemessene Hygieneroutine, die neben Händewaschen auch Toilettenhygiene sowie Husten- und Niesetikette mit Kindern trainiert, sollte pädagogischer Alltag sein.
Hintergrund: Die Hände sind die häufigsten Überträger von Krankheitserregern, denn sie kommen beispielsweise beim Husten, Niesen oder gemeinsamem Benutzen von Gegenständen mit Keimen in Kontakt. Durch sachgerechtes Waschen lässt sich die Weitergabe von Hand zu Hand unterbrechen.
Quelle: infektionsschutz.de (zuletzt geprüft 01.12.2021)
Einnahme von Mahlzeiten
Grundsätzlich sollten sich Kinder das Essen selbst aus Schalen oder Behältern nehmen. Auch Essen in Buffetform oder pädagogische Angebote unter Einbezug von Lebensmitteln sind möglich.
Bei Einschränkungen des Betriebs sollten Speisen und Lebensmittel so angeboten und verzehrt werden, dass die Kinder Lebensmittel, welche sie nicht selbst verzehren, auch nicht berühren. Der Austausch und das Probieren von Speisen, das Tauschen von Lebensmitteln und Trinkbechern oder Trinkflaschen sowie das Herumreichen von Brotdosen sollte dann verhindert werden.
Die Kinder waschen vor dem Essen die Hände. Gruppenübergreifend eingesetzte Mitarbeitende sollten bei der Essensausgabe einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen. Die Tische sollten so aufgestellt werden, dass die Kinder Abstand wahren können.
Das Essen ist bei Einschränkungen des Betriebs so zu organisieren, dass sich Gruppen nicht durchmischen. Die Mitarbeitenden sollten bei der Essensausgabe einen MNS tragen. Essenszeiten unterschiedlicher Gruppen sollten daher räumlich und/oder zeitlich voneinander getrennt werden. Die Mahlzeiten können dazu auch in den Gruppenräumen organisiert oder in Funktionsräumen wie dem Mehrzweck- oder Bewegungsraum serviert werden.
Eine Reinigung von Besteck und Geschirr im Geschirrspüler bei 60 Grad Celsius oder höherer Temperatur ist besonders effizient. Wo dies nicht möglich ist, sollte bei manuellen Spülprozessen möglichst warmes Wasser (> 45 Grad Celsius, jedoch zum Schutz der Hände nicht höher als 50 Grad Celsius) mit Spülmittel verwendet werden.
(Auszug aus dem Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan in der Fassung vom 25.08.2021 mit Aktualisierung des Kapitels 1.4 vom 23.09.2021)
Hintergrund:
1. Geschirr oder Besteck als Übertragungsweg: Dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sind aktuell keine Fälle bekannt, bei denen eine Übertragung des neuartigen Virus über Geschirr oder Besteck stattgefunden hat. Grundsätzlich können Coronaviren aber durch direktes Niesen oder Husten einer infizierten Person auf Essbesteck oder -geschirr gelangen und auf deren festen Oberflächen eine Zeit lang überleben. Eine Schmierinfektion erscheint dann möglich, wenn das Virus vom Besteck oder über die Hände auf die Schleimhäute von Nase, Mund oder Augen oder des Mund- und Rachenraumes gelangt.
2. Wirksamkeit von Geschirrspül- und Waschmitteln: Auch wenn keine spezifischen Daten vorliegen, ist es wahrscheinlich, dass fettlösende Substanzen, beispielsweise in Geschirrspülmitteln, die Oberfläche von Coronaviren beschädigen und Viren inaktivieren. Insbesondere die Geschirrreinigung bei Temperaturen von 60 Grad Celsius und höher ist wirkungsvoll. Gleiches gilt für Küchentextilien, die bei mindestens 60 Grad Celsius in der Waschmaschine gewaschen werden. Bei manuellen Spülprozessen sollte nach Möglichkeit heißes Wasser (> 45 Grad Celsius; zum Schutz der Hände aber nicht mehr als 50 Grad Celsius) in Kombination mit Spülmittel zum Einsatz kommen. Wird kälteres Wasser verwendet, sollte insbesondere auf genügend Spülmittel, eine längere Verweildauer des Geschirrs im Spülbecken sowie eine sorgfältige mechanische Reinigung mit anschließender Trocknung geachtet werden.
3. Übertragung des Coronavirus über Lebensmittel:Derzeit sind keine Infektionen bekannt, bei denen sich Menschen über den Verzehr kontaminierter Lebensmittel mit dem neuartigen Coronavirus angesteckt haben. Prinzipiell besteht die Möglichkeit, dass Coronaviren durch Husten und Niesen einer infizierten Person auf Lebensmittel geraten; in oder auf Lebensmitteln können sie sich aber nicht vermehren. Dazu sind sie auf einen lebenden menschlichen oder tierischen Wirt angewiesen. Durch Erhitzen von Lebensmitteln kann das Infektionsrisiko zusätzlich weiter verringert werden, da die Viren hitzeempfindlich sind. Nur, wenn ein Lebensmittel kurz nach der Kontamination berührt und dann über die Hände oder durch direkten Kontakt auf die Schleimhäute der Nase oder Augen übertragen wird, erscheint eine Schmierinfektion einer weiteren Person möglich.
Quelle: https://www.bfr.bund.de/ (09.04.2021)
Reinigen und Desinfizieren von Flächen
Über die sachgerechte Reinigung in Anlehnung an DIN 77400 hinaus wird eine routinemäßige Flächendesinfektion in häuslichen und öffentlichen Bereichen in der bestehenden Corona-Krise vom Robert Koch-Institut (RKI) nicht empfohlen.
Hintergrund: Die konsequente Umsetzung der Händehygiene stellt die wirksamste Maßnahme gegen die Übertragung von Krankheitserregern auf oder durch Oberflächen dar. Wird eine Desinfektion im Einzelfall als notwendig erachtet, so sollte diese generell als Wischdesinfektion durchgeführt werden. Eine Sprühdesinfektion, das heißt die Benetzung der Oberfläche ohne mechanische Einwirkung, ist weniger effektiv und auch aus Arbeitsschutzgründen bedenklich, da Desinfektionsmittel eingeatmet werden können.
Quelle: https://www.rki.de/ (03.07.2021)
Betreten der Kita durch Externe
Ist das Betreten der Einrichtung durch Externe (z. B. Lieferanten) notwendig, muss dieser Personenkreis eine Mund-Nase-Bedeckung (vorzugsweise ein Mund-Nasen-Schutz) tragen, das geltende Abstandsgebot einhalten und die Aufenthaltsdauer auf ein Mindestmaß reduzieren.
Bei betreuten Kindern im Elementarbereich bis zum Zeitpunkt der Einschulung wird der Einsatz von Mund-Nase-Bedeckungen im Gegensatz dazu ausdrücklich abgelehnt.
Immer eine gute Adresse!
Weiterführende Praxishinweise oder -tipps für den Küchen- und Gruppenbereich von anerkannten Institutionen:
- Gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) fasst das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) die wichtigsten Hygieneregeln für Küchenmitarbeiter in der Gemeinschaftsgastronomie in einem Merkblatt zusammen (in 13 unterschiedlichen Sprachen erhältlich).
- Neben aktuellen, fachlich gesicherten Informationen zur Vorbeugung von Infektionen bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) einen Pool an kostenfreien Medien wie Plakate, Aufkleber, Filme, Malblätter und Comics für Kitas & Co. an.
- Antworten auf häufige Corona-Fragen zum Themenblock Ernährung und Nahrungsmittel gibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
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Empfehlungen für die Verpflegung besonders empfindlicher Personengruppen, zu denen auch kleine Kinder gehören, stellt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zusammen.
Bleiben Sie informiert und halten Sie sich auf dem Laufenden!
Der Erkenntnisstand zur Pandemie schreitet fort − Informationen zur aktuellen Lage finden Sie u. a.
- beim Robert Koch-Institut (RKI)
- beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
- auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesregierung
- beim Kultusministerium Niedersachsen
Hinweis: Trotz größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung erheben die Angaben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind ohne Gewähr.